Antragstellung von KfW 442 ab dem 26.09.2023 möglich
Ab dem 26.09.2023 können Sie einen Antrag auf die neue Förderung „Solarstrom für Elektroautos (442)“ stellen. Bitte beachten Sie die Förderbedingungen im Merkblatt zum Zeitpunkt der Antragstellung. Es können sich noch kurzfristige Anpassungen in den Anforderungen ergeben.
Was wird gefördert?
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der Kauf einer neuen Ladestation (z. B. Wallbox) mit mindestens 11 Kilowatt (kW) Ladeleistung (Bitte beachten Sie die Liste der geförderten Ladestationen)
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der Kauf einer neuen Photovoltaikanlage mit mindestens 5 Kilowattpeak (kWp) Spitzenleistung
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der Kauf eines neuen Solarstromspeichers mit mindestens 5 Kilowattstunden (kWh) nutzbarer Speicherkapazität
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der Einbau und Anschluss der Gesamtanlage, inklusive aller Installationsarbeiten
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ein Energiemanagement-System zur Steuerung der Gesamtanlage
Voraussetzungen der Förderung
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Sie schaffen Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher fabrikneu (unbenutzt und ungebraucht) an.
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Sie haben bis zum Zeitpunkt des Antrags noch keine dieser Komponenten (Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher) bestellt.
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Ihr Wohngebäude besteht schon und Sie wohnen schon drin.
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Sie besitzen ein Elektroauto (kein Hybridfahrzeug), dass auf Sie oder eine in Ihrem Haushalt lebende Person zugelassen ist oder Sie haben zum Zeitpunkt des Antrags ein Elektroauto bestellt.
Hinweis: Falls Sie das Elektroauto privat leasen, muss der Leasingvertrag eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten aufweisen. Ein Firmen- bzw. Dienstwagen entspricht nicht den Fördervoraussetzungen.
Dieser Zuschuss kommt nicht in Frage für:
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Neubauten vor Einzug
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ausschließlich vermietete Objekte
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Ferien- oder Wochenendhäuser sowie Ferienwohnungen
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Eigentumswohnungen
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die mehrfache Förderung eines Wohngebäudes mit diesem Zuschuss
Wer wird gefördert?
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ausschließlich Privatpersonen (keine Unternehmen, Vereine, etc.)
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die ein Wohngebäude besitzen und selbst bewohnen
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und ein Elektroauto besitzen (Eigentum oder Leasing) oder zum Zeitpunkt des Antrags bestellt haben.
Zuschusshöhe und Auszahlung von KfW 442
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für die Ladestation: 600 Euro pauschal – oder bei bidirektionaler Ladefähigkeit 1.200 Euro pauschal
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für die Photovoltaikanlage: 600 Euro pro kWp, maximal 6.000 Euro
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für den Solarstromspeicher: 250 Euro pro kWh nutzbarer Speicherkapazität, maximal 3.000 Euro
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Maximal können Sie einen Zuschuss von 10.200 Euro für Ihr Vorhaben erhalten. Den Zuschuss zahlt die KfW wir direkt auf Ihr Konto aus.
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Unterschreiten die Gesamtkosten Ihres Vorhabens den Zuschussbetrag, können Sie keine Förderung erhalten. Die Kombination mit anderen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist nicht möglich.
So funktioniert "Solarstrom für Elektroautos"
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1.
Zuschuss beantragen
Bevor Sie Ihre Ladestation, Ihre Photovoltaikanlage und Ihren Solarstromspeicher bestellen bzw. Liefer- und Leistungsverträge abschließen, stellen Sie Ihren Antrag im Kundenportal „Meine KfW“. Dieses steht Ihnen ab dem 26.09.2023 zur Verfügung.
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2.
Vorhaben umsetzen
Sobald Sie die Zusage für den Zuschuss bekommen haben, können Sie die Ladestation, die Photovoltaikanlage und den Solarstromspeicher bestellen und die Installation beauftragen.
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3.
Ab März 2024: Nachweise erbringen und Zuschuss erhalten
Bitte weisen Sie ab März 2024 Ihre Identität nach, am besten per Schufa-Identitäts-Check. Anschließend weisen Sie bitte nach, dass Sie Ihr Vorhaben durchgeführt haben:
Im Kundenportal „Meine KfW“ erfassen Sie die Daten zur installierten Ladestation, zur Photovoltaikanlage und zum Solarstromspeicher.
Sie bestätigen, Ihr Vorhaben vollständig durchgeführt zu haben. Sie laden alle Rechnungen zu den anrechenbaren Kosten hoch.
Sie laden – sofern angefordert – weitere Nachweise hoch (zum Beispiel die Zulassung oder den Leasingvertrag des Elektroautos).
Nachdem wir Ihre Angaben geprüft haben, erhalten Sie den Zuschuss auf Ihr Konto ausgezahlt.
Rechenbeispiel mit einer unserer Anlagen
Installierte Komponenten | Kosten | Förderung |
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Ladestation mit 11 kW |
600€ |
600€ |
Photovoltaikanlage mit 10 kWp inkl. Montage und Material |
10.000€ |
6.000€ (10x 600€) |
Solarstromspeicher mit 10 kWh |
2.600€ |
2.500€ (10x 250€) |
Wechselrichter 10 kW |
2.800€ | |
Installation durch Elektriker |
3.500€ | |
Gesamtkosten der Anlage |
19.500€ | |
Finanzierungsanteile |
9.900€ Eigenanteil |
9.600€ KfW 422 |
Formulare und Downloads zu KfW 442
Merkblatt_442
Richtlinie_Solarstrom_fuer_Elektrofahrzeuge_442
Allgemeines Merkblatt zu Beihilfen
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