KfW Förderung 442 - Solarstrom für Elektroautos

KfW Förderung 442 - Solarstrom für Elektroautos

Antragstellung von KfW 442 ab dem 26.09.2023 möglich

Ab dem 26.09.2023 können Sie einen Antrag auf die neue Förderung „Solar­strom für Elektro­autos (442)“ stellen. Bitte beachten Sie die Förder­bedingungen im Merkblatt zum Zeitpunkt der Antrag­stellung. Es können sich noch kurzfristige Anpassungen in den Anforderungen ergeben.

Was wird gefördert?

  • der Kauf einer neuen Lade­station (z. B. Wallbox) mit mindestens 11 Kilowatt (kW) Lade­leistung (Bitte beachten Sie die Liste der geförderten Ladestationen)

  • der Kauf einer neuen Photo­voltaik­anlage mit mindestens 5 Kilowatt­peak (kWp) Spitzenleistung

  • der Kauf eines neuen Solar­strom­speichers mit mindestens 5 Kilowatt­stunden (kWh) nutz­barer Speicherkapazität

  • der Einbau und Anschluss der Gesamt­anlage, inklusive aller Installations­arbeiten

  • ein Energiemanagement-System zur Steuerung der Gesamt­anlage

Was wird gefördert?

Voraussetzungen der Förderung

  • Sie schaffen Ladestation, Photo­voltaik­anlage und Solar­strom­speicher fabrikneu (unbenutzt und ungebraucht) an.

  • Sie haben bis zum Zeit­punkt des Antrags noch keine dieser Komponenten (Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher) bestellt.

  • Ihr Wohngebäude besteht schon und Sie wohnen schon drin.

  • Sie besitzen ein Elektro­auto (kein Hybridfahrzeug), dass auf Sie oder eine in Ihrem Haus­halt lebende Person zugelassen ist oder Sie haben zum Zeit­punkt des Antrags ein Elektro­auto bestellt.

    Hinweis: Falls Sie das Elektro­auto privat leasen, muss der Leasing­vertrag eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten aufweisen. Ein Firmen- bzw. Dienstwagen entspricht nicht den Förder­voraussetzungen.

Voraussetzungen der Förderung

Dieser Zuschuss kommt nicht in Frage für:

  • Neubauten vor Einzug

  • ausschließlich vermietete Objekte

  • Ferien- oder Wochenend­häuser sowie Ferien­wohnungen

  • Eigentumswohnungen

  • die mehrfache Förderung eines Wohngebäudes mit diesem Zuschuss

Wer wird gefördert?

  • ausschließlich Privatpersonen (keine Unternehmen, Vereine, etc.)

  • die ein Wohngebäude besitzen und selbst bewohnen

  • und ein Elektroauto besitzen (Eigentum oder Leasing) oder zum Zeit­punkt des Antrags bestellt haben.

Wer wird gefördert?

Zuschusshöhe und Auszahlung von KfW 442

  • für die Ladestation: 600 Euro pauschal – oder bei bidirektionaler Ladefähigkeit 1.200 Euro pauschal

  • für die Photovoltaikanlage: 600 Euro pro kWp, maximal 6.000 Euro

  • für den Solarstromspeicher: 250 Euro pro kWh nutz­barer Speicher­kapazität, maximal 3.000 Euro

  • Maximal können Sie einen Zuschuss von 10.200 Euro für Ihr Vorhaben erhalten. Den Zuschuss zahlt die KfW wir direkt auf Ihr Konto aus.

  • Unterschreiten die Gesamtkosten Ihres Vor­habens den Zuschuss­betrag, können Sie keine Förderung erhalten. Die Kombination mit anderen Förder­mitteln wie Krediten, Zulagen und Zu­schüssen ist nicht möglich.

Zuschusshöhe und Auszahlung von KfW 442

So funktioniert "Solarstrom für Elektroautos"

  • 1.

    Zuschuss beantragen

    Bevor Sie Ihre Ladestation, Ihre Photo­voltaik­anlage und Ihren Solar­strom­speicher bestellen bzw. Liefer- und Leistungs­verträge abschließen, stellen Sie Ihren Antrag im Kunden­portal „Meine KfW“. Dieses steht Ihnen ab dem 26.09.2023 zur Verfügung.

  • 2.

    Vorhaben umsetzen

    Sobald Sie die Zusage für den Zuschuss bekommen haben, können Sie die Lade­station, die Photo­voltaik­anlage und den Solar­strom­speicher bestellen und die Installation beauftragen.

  • 3.

    Ab März 2024: Nachweise erbringen und Zuschuss erhalten

    Bitte weisen Sie ab März 2024 Ihre Identität nach, am besten per Schufa-Identitäts-Check. Anschließend weisen Sie bitte nach, dass Sie Ihr Vor­haben durch­geführt haben:

    • Im Kundenportal „Meine KfW“ erfassen Sie die Daten zur installierten Lade­station, zur Photo­voltaik­anlage und zum Solar­strom­speicher.

    • Sie bestätigen, Ihr Vorhaben vollständig durchgeführt zu haben. Sie laden alle Rechnungen zu den anrechenbaren Kosten hoch.

    • Sie laden – sofern angefordert – weitere Nachweise hoch (zum Beispiel die Zu­lassung oder den Leasing­vertrag des Elektro­autos).

    • Nachdem wir Ihre Angaben geprüft haben, erhalten Sie den Zuschuss auf Ihr Konto ausgezahlt.

So funktioniert "Solarstrom für Elektroautos"

Rechenbeispiel mit einer unserer Anlagen

Installierte Komponenten

Kosten

Förderung

Ladestation mit 11 kW

600€

600€

Photovoltaikanlage mit 10 kWp inkl. Montage und Material

10.000€

6.000€ (10x 600€)

Solarstromspeicher mit 10 kWh

2.600€

2.500€ (10x 250€)

Wechselrichter 10 kW

2.800€

Installation durch Elektriker

3.500€

Gesamtkosten der Anlage

19.500€

Finanzierungsanteile

9.900€ Eigenanteil

9.600€ KfW 422

Formulare und Downloads zu KfW 442

Merkblatt_442

Richtlinie_Solarstrom_fuer_Elektrofahrzeuge_442

Allgemeines Merkblatt zu Beihilfen

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